Der Betrieb verpflichtet sich, wo immer möglich, zertifiziertes
Anbaumaterial zu produzieren bzw. zu handeln.
Die EU-Regelungen und die daraus resultierenden deutschen
Rechtsvorschriften hinsichtlich der Gehölzproduktion müssen
erfüllt werden.
Der Nachweis der Herkunft des Ausgangsmaterials für
die Obstgehölzbestände (Unterlagen und Reiser bzw. Zukauf )
muss bei Besichtigung vorliegen.
Sämtliche für eine Markenbaumschule vorgeschriebenen
Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein.
Um die besondere Kompetenz einer Markenbaumschule für
das Fachgebiet “Obstgehölze” für die Abnehmergruppen
herausstellen zu können, werden neben der fachlich
einwandfreien Produktion auch besondere Anforderungen zu
diesem Produktionsschwerpunkt gestellt. Dies sind:
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die Verpflichtung zur Zertifizierung gemäß AGOZ.
oder
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der prozentuale Anteil der Produktionsfläche “
Obstgehölze” an der gesamten Gehölzproduktion des
Unternehmens ( Nachweis: Anbauverzeichnis / Quartierbuch ).
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Eine Markenbaumschule ist berechtigt, die
Fachgebietsbezeichnung “Obstbaumschule” zu führen,
wenn sie die vorgegebenen Prüfungskriterien erfüllt
und auf mindestens 50 % der betrieblichen Gesamtproduktionsfläche
Obstgehölze anzieht.
oder
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die Sortimentsbreite innerhalb der Produktion (
Nachweis: Quartierbuch )
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Eine Markenbaumschule ist berechtigt, die
Fachgebietsbezeichnung “Obstbaumschule” zu führen,
wenn sie die vorgegebenen Prüfungskriterien
erfüllt und aus ausgesuchten Produktgruppen die vorgegebene
Mindestsortimentsbreite selbst produziert.
Um Spezialisierungen und klimatisch bedingte
Besonderheiten verschiedener Produktionsstandorte zu berücksichtigen,
müssen mindestens vier der hier aufgeführten sieben Vorgaben
erfüllt sein.
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