Prüfungsinhalte - Produktion - Fachgebiet "Obstgehölze"
 

Obstgehölze

Jungpflanzen

Veredelungsunterlagen

Obstgehölze

Ein Antragsteller ( unabhängig vom beantragten Fachgebiet ) verpflichtet sich, sofern er Obstgehölze produziert, den Nachweis zu erbringen, dass der Betrieb vom zuständigen Pflanzenschutzdienst ( EWG-Pflanzenpass ) registriert worden ist.
Ein Antragsteller verpflichtet sich weiterhin, ein für den Produktionsbereich “Obst” zu führendes Quartierbuch vorzulegen und den Nachweis einer jährlich durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst durchgeführten Kontrolle gemäß den Regelungen zum EWG-Pflanzenpass zu führen.

Der Betrieb verpflichtet sich, wo immer möglich, zertifiziertes Anbaumaterial zu produzieren bzw. zu handeln.

Die EU-Regelungen und die daraus resultierenden deutschen Rechtsvorschriften hinsichtlich der Gehölzproduktion müssen erfüllt werden.

Der Nachweis der Herkunft des Ausgangsmaterials für die Obstgehölzbestände (Unterlagen und Reiser bzw. Zukauf ) muss bei Besichtigung vorliegen.

Sämtliche für eine Markenbaumschule vorgeschriebenen Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Um die besondere Kompetenz einer Markenbaumschule für das Fachgebiet “Obstgehölze” für die Abnehmergruppen herausstellen zu können, werden neben der fachlich einwandfreien Produktion auch besondere Anforderungen zu diesem Produktionsschwerpunkt gestellt. Dies sind:

-         die Verpflichtung zur Zertifizierung gemäß AGOZ.

oder

-         der prozentuale Anteil der Produktionsfläche “ Obstgehölze” an der gesamten Gehölzproduktion des Unternehmens ( Nachweis: Anbauverzeichnis / Quartierbuch ).

-         Eine Markenbaumschule ist berechtigt, die Fachgebietsbezeichnung “Obstbaumschule” zu führen, wenn sie die vorgegebenen Prüfungskriterien erfüllt und auf mindestens 50 % der betrieblichen Gesamtproduktionsfläche Obstgehölze anzieht.

oder

-         die Sortimentsbreite innerhalb der Produktion ( Nachweis: Quartierbuch )

-         Eine Markenbaumschule ist berechtigt, die Fachgebietsbezeichnung “Obstbaumschule” zu führen, wenn sie die vorgegebenen Prüfungskriterien erfüllt und aus ausgesuchten Produktgruppen die vorgegebene Mindestsortimentsbreite selbst produziert.

 

Um Spezialisierungen und klimatisch bedingte Besonderheiten verschiedener Produktionsstandorte zu berücksichtigen, müssen mindestens vier der hier aufgeführten sieben Vorgaben erfüllt sein.

 

 

zurück

Bund deutscher Baumschulen - Postfach 1229 - 25402 Pinneberg - Tel. (04121)2059-0 Fax. (04121)2059-31