Prüfungsinhalte - Produktion - Fachgebiet "Jungpflanzen"
 

Obstgehölze

Jungpflanzen

Veredelungsunterlagen

Jungpflanzen

Ein Antragsteller für das Fachgebiet “Jungpflanzen” muss hinsichtlich seines Unternehmens folgende Voraussetzungen erfüllen:
1.      ein anerkannter Jungpflanzenbetrieb mit generativer und / oder vegetativer Vermehrung muss umfangreiche Anzuchten von Sämlingen und/oder verschulten Sämlingen und/oder Stecklingen und/oder Steckhölzern und/oder Veredelungen kultivieren, so dass er andere Baumschulen in einer arbeitsteiligen Wirtschaft in einem breiten Sortiment beliefern kann.

 

2.      die Anzuchten müssen mindestens 5o Arten/Sorten umfassen, die Mindestkultur- und Standfläche darf 2,o Hektar nicht unterschreiten.

3.      zur Sicherung sortenechter und sortenreiner Jungpflanzenanzuchten ist für die vegetative Vermehrung der Nachweis von Mutterpflanzenquartieren, die der Größe der Betriebsanzuchten entsprechen müssen, zu erbringen.

4.      die technischen Vermehrungseinrichtungen und Maschinen müssen den Anzuchtmengen des jeweiligen Betriebes entsprechen.

5.      zur Absicherung einer gleichmäßigen Qualität sind die Festlegungen in den jeweils gültigen Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen und in der DIN 18916 Mindestanforderungen an einen anerkannten Jungpflanzenbetrieb.

 

 

6.      bei der Bündelung von Jungpflanzen darf die Anzahl pro Bund die festgelegten Mengen in den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen nicht überschreiten; eine geringere Zahl pro Bund ist möglich.

7.      aus ökologischen und pflanzenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist ein geringer Befall mit Schädlingen und Krankheiten kein Grund für die Zurückweisung der Anerkennung im Bereich ‘Jungpflanzen’.

8.      die technische und Mittelausrüstung auf dem pflanzenhygienischen Sektor hat den spezifischen Ansprüchen und Größen der Anzuchten voll zu entsprechen. Besondere Bedeutung ist dem biologischen Pflanzenschutz einzuräumen.

 

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